Abrechnung

Die Kosten einer Krankenfahrt werden durch die Krankenkassen übernommen, wenn die Fahrt aus zwingend medizinischen Gründen verordnet wurde.
Dem Fahrgast fällt lediglich ein Eigenanteil von Minimum 5,- EUR – Maximum 10,- EUR an, wenn dieser keine Eigenanteilbefreiung hat.

Automatisch vom Eigenanteil sind Sie befreit, wenn mindestens einer der folgenden Punkte antrifft:

  • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG“ , „BI“ oder „H“ aufweisen können
  • ein Pflegebescheid des Pflegegrades 3, 4 oder 5 verfügen
  • eine dauerhafte Einschränkung in Ihrer Mobilität haben

Damit wir Ihre Fahrt mit der Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir eine Verordnung (Transportschein), welches durch den Hausarzt oder die Krankenkasse im Vorhinein erstellt wird.

Gerne informieren und beraten wir Sie, wenn Sie mit den Abläufen nicht vertraut sind.

Krankenkassenfahrten

Als Vertragspartner aller Krankenkassenverbänden können wir unsere Krankenfahrten allen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken-, der Ersatz- und der Innungskrankenkassen anbieten. Natürlich befördern wir auch Patienten im Rahmen des Leistungsspektrums von Unfallkranken- und Berufsgenossenschaften.

Private Krankenkassen / Beihilfe für Beamte

Unter Vorlage einer Verordnung zur Durchführung der Krankenfahrt können privatversicherte Patienten unsere Dienstleistung mit ihrer privaten Krankenkasse bzw. verbeamtete Patienten mit ihrer zuständigen Beihilfestelle abrechnen.

Selbstzahler

Gerne führen wir Fahrten für Privatpersonen aus. Für diese Fahrten erstellen wir ein individuelles Angebot und rechnen dann direkt mit dem Auftraggeber ab.